Das kann eine Person aber nur, wenn sie sich der Folgen ihres Handelns bewusst war. Also wusste, dass sie damit einen Schaden bei anderen anrichten konnte. Das deutsche Strafrecht geht davon aus, dass Kinder, je jünger sie sind, desto schlechter die Folgen ihrer Taten überblicken können.
Im Strafgesetzbuch ist deshalb festgeschrieben, ab welchem Alter man in welchem Maß schuldfähig ist.
Kinder unter 14 Jahren
Nach § 19 des Strafgesetzbuches (StGB) sind Kinder unter 14 nicht schuldfähig. Das heißt, dass gegen Kinder unter 14 kein Strafverfahren eingeleitet werden kann. Das bedeutet natürlich nicht, dass das, was sie machen, keine Folgen nach sich zieht. Es bedeutet, dass Kinder unter 14 Jahren nicht vor ein Gericht müssen, wenn sie etwas Verbotenes machen. Wenn Kinder mehrmals eine Straftat begehen (zum Beispiel Klauen), kann es sein, dass die Eltern oder die Erziehungsberechtigten zum Jugendamt müssen. Das Jugendamt kann Maßnahmen anordnen,welche die Eltern oder Kinder erfüllen müssen. Die entstandenen Schäden müssen von den Eltern / Erziehungsberechtigten ab einem Alter von 8 Jahren ersetzt werden.
Jugendliche ab 14 Jahren
Begehen Jugendliche Straftaten, werden sie nach dem Jugendgerichtsgesetzt (JGG) behandelt. Das JGG verhängt meistens keine Strafen, sondern sogenannte Erziehungsmaßregeln. Das kann so was sein wie gemeinnützige Arbeit oder die Teilnahme an einem Training. Oder sie werden verpflichtet, einen Ausgleich mit der Person zu finden, die sie geschädigt haben. Auch die Eltern können belangt werden. Kommt das Gericht zum Schluss, dass die Eltern / Erziehungsberechtigten mit der Erziehung ihres Kindes überfordert sind, wird ihnen ein Erziehungsbeistand zugewiesen. Also eine Person, die sie bei der Erziehung begleitet. In seltenen Fällen kann es passieren, dass ein Kind aus der Familie herausgenommen und in einem Heim oder einer Wohngemeinschaft untergebracht wird.
18 bis 21 Jahre
Ist der Täter oder die Täterin zwischen 18 und 21 Jahren alt, wird vom Gericht entschieden, ob für sie das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Je nachdem, wie weit die Person in ihrer persönlichen Entwicklung ist.